Balthasar Geiß, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Ubstadt beurkunden eine Gültverschreibung des Wendel Reinhard, Mitglied des Gerichts, und seiner Ehefrau Katharina über 1000 Gulden gegenüber Dekan und Kapitel des St. German- und Moritz-Stifts zu Speyer.