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Befugnisse und Pflichten der Militär- und Zivilbehörden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
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Rep. 2A Regierung Potsdam - Akten >> Rep. 2A Regierung Potsdam - Abteilung I Präsidialabteilung - Polizei- und politische Angelegenheiten >> Politische Polizei >> Befugnisse und Pflichten der Militär- und Zivilbehörden zur Aufrechterhaltung der Ordnung
1923-1924
Enthält u. a.: Antifaschistische Aktionen und Abwehr faschistischer Provokationen durch Kommunisten und Sozialdemokraten. - Demonstrationen und andere Veranstaltungen der KPD. - NSDAP, SA. - Stahlhelm und völkische Verbände. - Teuerungsunruhen in Neuruppin am 27. und 28. Juli 1923. - Demonstrationen der KPD in Zossen am 9. und 10. Juni 1923. - Forderung der Handel- und Gewerbetreibenden von Potsdam vom 18. Juli nach Maßnahmen der Polizei bei Teuerungsunruhen. - Demonstrationen und Versammlungen der Arbeiter in Rheinsberg, Aug. 1923. - Streiks in den Kreisen Oberbarnim und Osthavelland im Aug. 1923. - Streik der Schnitter auf dem Vorwerk Teufelshof der Domäne Kienberg, Aug. 1923. - Berichte über Versammlungen, Demonstrationen der Arbeiter und Streik vom 10. bis 15. Aug. 1923 in Brandenburg. - Berichte über Teuerungsunruhen in Wriezen am 24. und 25. Okt. 1023. - Landagitation.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.