Ludwig Gegkeler aus Erpfingen, in Ungnade gefallen, weil er im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen war und Teile von einem Hirsch und einem Jungwild genommen hatte, jedoch auf Fürbitte begnadigt, gelobt eidlich, einen Abtrag von 3 fl sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu bezahlen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf dem landesherrlichen Forst und Wildbann sein besonderes Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 40 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner 7 Bürgen, die sich eidlich verpflichten bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter solange von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die obengen. 40 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Brosin Huber 2) Jakob Mie 3) Michel Epp 4) Martin Reulle 5) Digkus Lorch 6) Veit Mayer 7) Hans Mayer, alle aus Erpfingen.