Welcher Gestalten aus bewegten Ursachen dafürr gehabt worden, dass dem Provisorium vicariatus salvatorium, worunter seit 1761 nach erhobener Klage ad summum archidicasterium der casus avocacionis des xgem Herrn Pfarrer Diezels zu Enslingen nach Ruppertshofen in Suspensum gesetzt und somit der Eröffnungsfall jener Pfarrei bis zur Ausklagung der Sache praerogiert worden, nach Veranlassung der dem bisherigen Pfarrvicario Herrn Gräter zu Ruppertshofen entstandene Abforderung zur Pfarrei Haßfelden, nicht weiter fortgesetzet, sondern wirklich aufgehoben worden, somit den Herrn Diezel sein ex vocaone erlangtes Recht zur Pfarrei Ruppertshofen gelten gemacht werden soll. Wobei dann so weiter befindlich: a. wie nach Entlassung des Herrn Pfarrvicarii vocaty zur Pfarrei Ruppertshofen wirklich eingesetzt und b. sonach die Pfarr Enslingen nach der dem fürstlichen Haus Hohenlohe-Schillingsfürst hievor entstandene rezessmäßige Tour gemeinsam wieder besetzt worden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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