Erzbischof Walram von Köln bewilligt durch die Vorstellung der Kapitels der Collegiatskirche zu Düsseldorf, dass derselbe die Pfarrstelle zu Mündelheim mit einem seiner Mitkanonichen, der alsdann dort Wohnsitz nehme, auf 30 Tage besetzen dürfe, um die Gefälle der Präbende desselben für die Fabrik, für Bücher, Gefäße, Gewänder und Ornamente zu verwenden. Mit Siegel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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