Festgestellte Kostenanschläge nach § 8 der Baumittelrichtlinien der Stadt Kiel: Straßen im Olympiazentrum; zusätzliche WC-Anlagen, Einfriedigung und Beleuchtung; Planungs- und Bewirtschaftungskosten der Bauträger; Buswartehalle; Zeltplatzgebäude; Regattaleitungs-, Jury- und Verwaltungsgebäude; Hochbauten

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