Der Notar Matheuß Herbrot beglaubigt auf Verlangen des G. Vlrich, des älteren Geschlechts G. zu Orttenburg, und des Gundackher Hr. v. Starhemberg den inserierten Verzicht der G. Catharina zu Orttenburg folgenden Inhalts: Catharina, geborene G. zu Orttenburg, verzichtet vor dem ausfertigenden Notar in Beisein ihres Gemahls Wolfgang Jörger zu Tollet, Khöppach und Steyregg, Frhr. auf Khreuspach, Erblandhofmeister in Österreich ob der Ennß, k. Rat und Landrat, Inhaber der Herrschaft Starhemberg und Burgvogt zu Welß, Verordneter der Landschaft des Erzherzogtums Österreich ob der Ennß, gegenüber ihrem Vater G. Vlrich, des älteren Geschlechts G. zu Orttenburg, entsprechend den vom Kaiser bestätigten Erbstatuten für sich und ihre Erben auf alle ihre Erbrechte zugunsten der männlichen Linien des Hauses Orttenburg, wofür ihr gemäß Erbstatuten der Vater 2000 fl Heiratsgut und eine standesgemäße Ausstattung verspricht. Dieses Instrument wird über Ersuchen des G. Vlrich und des Gundackher Hr. v. Starhemberg ausgefertigt, obwohl der Verzicht schon vor dem ehelichen Beilager zu erfolgen hatte, aber verschoben worden war.; Z: Hr. Gundackher Hr. v. Starhemberg auf Peurbach, Hr. Lucz von Landaw, Frhr. zum Hauß und Rappottenstain, beide k. Räte, Hr. Weikhard Frhr. von Polhaimb und Warttenburgg, Eustachi vom Roß zu Pülhaimb, Hannß Wolf von Ruestorf.; SN und US: Matheuß Herbrot, derzeit in Memmingen wohnhaft, am k. Kammergericht immatrikulierter Notar.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv