Herzog Karl von Lothringen verordnet, daß, wenn seine Tochter Isabella bei seinem Ableben noch unverheiratet wäre, sie nicht anders als nach dem Inhalt eines mit dem großen Siegel versehenen Briefes sich verheiraten, keinen Welschen als den jüngsten Sohn des Herzogs von Brabant I.er Ehe, im Falle diese Ehe aber nicht zu stande käme, anstatt der jüngsten Tochter selbst den Sohn des Markgrafen von Baden heiraten solle. Stürbe aber der brabantische oder badische Prinz vor der Vermählung, so sollte keine der Prinzessinnen einen Welschen, die älteste insbesondere keinen so mächtigen Herrn heiraten, daß sie mit ihm ziehen müßte; vielmehr ein brabantischer, badischer oder anderer Prinz die Hand der ältesten Tochter erhalten, zugleich aber Wappen, Namen und "Geschrey" (Ay) von Lothringen annehmen solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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