Search results
  • -5 of 1,443

Der römische König Friedrich III. schärft mit Bezug auf die eingerissenen Mißbräuche das Statut ein, wonach nur ehelich geborene und von beiden Eltern aus edlem oder ritterlichem Geschlecht Stammende oder Magistri in Artibus, welche die vorgeschriebene Studienzeit vollendet, geprüfte Lizententen der Rechte und Bakkalauren der Theologie zu einem Kanonikat beim Marienstift in Aachen zugelassen werden dürfen, und daß die aufzunehmenden Edlen oder Ritterbürtigen, falls dieselben ins Trinenium vorher nicht absolviert, dieses nach der Aufnahme gewissenhaft nachholen müssen. Datum Aquisgrani, anno domini Millesimo quadringentesimo quadragesimo secundo, die decima octava mensis Junii regni vero nostri anno tercio.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view
Loading...