Abt Hermann urkundet über die Einlösung des verpfändeten Zehnten in Hilerestrate und den Rückkauf von Gütern jenseits des Rheins zu Laverinckhusen (Leverkusen). Nach seinem Tode soll der Zehnte zum Erwerb eines Weingutes dienen, das die veräußerten Weingüter an der Mosel ersetzen soll

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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