Zusicherung zur Befolgung des Interdikts im Erzbistum Mainz trotz päpstlicher Privilegien und zur Unterlassung von Veränderungen hinsichtlich der Kirche zu Porstendorf gegenüber dem Erzbischof [Siegfried II.] von Mainz durch Hermann, Meister DO diesseits des Meeres (ex hac parte maris ... praeceptor), 1221 Okt. 5.