Verleihungsbrief über die Ziegelhütte zu Forchtenberg. Die herrschaftliche Kanzlei beurkundet im Namen des Grafen Kraft von Hohenlohe die Verleihung der Ziegelhütte zu Forchtenberg "vor dem Thor über der Kupfer gelegen" an den Ziegler Claus. Dieser erhält das Recht, an der Ziegelhütte ein Häuslein zu bauen, Bau- und Windholz zu besorgen, sein Vieh dem Gemeindehirten von Forchtenberg zu überlassen und jährlich 14 Fischkörbe zu legen. Der Ziegler ist von allen Frondiensten befreit. Er muß jährlich ½ fl (Rheinisch), 8 Pfennig und ein Fastnachtshuhn Gült reichen und bei Lehensübergabe Hauptrecht und Handlohn bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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