Hans Rupp, Bm. zu Memmingen, urteilt als Gemeinmann in einem Streit zwischen Ambrosius Nithardt, Stadtschreiber zu Ulm, Elsabeth Nithartin, Hausfrau des Ytel Löw, Hans, Paul, Volker und Matthäus Nithart, alle Geschwister, die Anteil an dem Dorf Baustetten haben einerseits und Walter Helber, Benz Brendlin, Hans Vex, Peter Rünther, Michel Stainfurter u.a. Biberacher B., die Gülten zu Baltringen haben andererseits, daß es bei den Briefen verbleiben soll, die die Geschwister Nithardt vorweisen: Die 3 Flecken Baltringen, Baustetten und Mietingen sollen in dem Ried gemeinen Trieb und Tratt haben. Dort soll auch niemand einen besonderen Bann errichten dürfen.