Der Official zu Münster spricht das Kloster Überwasser frei von dem Anspruche einer Prästation von 3 1/2 Molt Gerste aus dem Frauen- Erbe zu Havixbeck, welchen Johann von Beveren gegen dasselbe erhoben, verweist den letzteren an die Erben des ursprünglichen Schuldners, verurteilt ihn zur Erstattung der Kosten, welche der Procurator des Klosters auf 28 Mark 5 Schillinge und 3 Denarien berechnet, der Official aber auch 14 rheinische Goldgulden festsetzt; und beauftragt den Pfarrer zu Havixbeck, oder einen andern Geistlichen, welcher etwa dazu aufgefordert wird, ihn zur Zahlung derselben anzuhalten. Act. in Paradiso ecclesiae Monasteriensis, quod sententiae prolationem d. XXIV. Julii, quod decretum executoriatium d. XVI. Septembr. 1542

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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