Kurfürst Johann Georg I. bestätigt die Stiftung eines Erblehens über eine näher bestimmte Anzahl zinspflichtiger Personen im Amt Oschatz durch seinen Großvater Kurfürst August für den Hofrat Christof von Ragewitz. Er bekennt, dass er mit diesem Lehen einschließlich aller näher bestimmten Rechte Dietrich von Starschedel und dessen rechtmäßige Erben als Mannlehen belehnt. Alle landesherrlichen Regalien und Rechte sollen vorbehalten bleiben. Die Jagdrechte namentlich im Wald "Lindholz" werden näher bestimmt. - Unterschrift und Siegel angekündigt.

Show full title
Sächsisches Staatsarchiv
Data provider's object view