Vor dem Kreisgerichtskommissar Meyer in Oelde übertragen die Eheleute Johann Heinrich Bücker, Tischler, und Catharina, geb. Südholz, aus Waderloh ihr Vermögen dem anwesenden Joseph Schulte, genannt Weimann, aus Oestinghausen, zur Zeit als Bäckergeselle beim Wirtschafter und Kaufmann Holtermann in Wadersloh tätig, ihr gesamtes Vermögen Dagegen räumt der Übertragsnehmer den Eheleuten Heinrich Bücker ein lebenslängliches Wohnrecht ein, verspricht für ihren Unterhalt zu sorgen und dem abtretenden Heinrich Bücker wöchentlich 6 Silbergroschen und dessen Ehefrau 3 Silbergroschen auszuzahlen. Bei seiner Verheiratung hat der Übertragsnehmer jedem der Eheleute die Summe von 100 Talern zu zahlen Zeuge: Hilfsbote Haas