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Friedrich Karl Herzogadministrator von Württemberg ¿ durch seine Räte ¿ und Philipp Albrecht von Liebenstein ¿ mit Beiständen ¿ haben sich am 27. November [7. Dezember] 1683 wegen der Streitigkeiten um die Jurisdiktion und andere Rechte in den Dörfern Schlat und Eschenbach, die das Haus Württemberg und die Freiherren von Liebenstein schon seit dem 16. Jahrhundert ausgetragen haben, und die bislang in erster Instanz 1589 von Landhofmeister und Räten zu Stuttgart, in zweiter Instanz 1609 vom Reichskammergericht zu Speyer entschieden worden sind, in dritter Instanz als Revision durch Württemberg beim RKG anhängig sind, wie folgt geeinigt: Philipp Albrecht akzeptiert das württembergische Ius territoriale und die Erbhuldigung der Untertanen in Schlat sowie das erstinstanzliche Urteil; er verzichtet auf das Kondominat zu Schlat, darf jedoch dem Vogt- und Ruggericht beiwohnen und seine Untertanen dort vertreten. Friedrich Karl läßt die Revision beim Reichskammergericht fallen und anerkennt das zweitinstanzliche Urteil. Das Gericht zu Eschenbach muß bei Vogtgerichten und in außerordentlichen und höheren Strafsachen den Klosterverwalter zu Adelberg zuziehen, in geringen Sachen aber statt dessen den Adelberger Schultheißen; es muß dem Klosteramt bei allen Strafen und in Nachlaßsachen den gebührenden Anteil ausfolgen und ordentlich abrechnen. Es folgen Bestimmungen zur Geschäftsordnung des Gerichts. Im Eschenbacher Distrikt behält Philipp Albrecht das Ius territoriale mit zugehörigen Rechten, ausgenommen die dortigen Untertanen und Güter des Klosters Adelberg. Dessen Verwalter muß binnen drei Monaten schriftliche Belege dafür vorlegen, ob Adelberg an den Freveln in Lotenberg teilhat. Die [Beibringens- und Nachlaß-] Inventur der liebensteinischen Hintersassen in Schlat und der württembergischen in Eschenbach wird näher geregelt. Bezüglich strittiger Äcker und Wiesen auf Eschenbacher Markung einigt man sich auf einen bestimmten Verfahrensgang. Da Ferdinand Freiherr von Degenfeld trotz Mahnungen die Liebenstein- und Jebenhäusische acta, obligationes und documenta nicht ausgeliefert hat, bittet Philipp Albrecht die deputierten Räte um diesbezüglichen fürstlichen Beistand. Ankündigung zweier gleichlautender Ausfertigungen, der Siegel und Unterschriften von allen theilen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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