"Let´s schmutz" - Das illegale Zelt-Camp in Stuttgart
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/022 R110044/101
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/022 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2011
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2011 >> Unterlagen
19. Mai 2011
Wer wild zeltet, bekommt Ärger mit der Polizei und muss seine Sachen packen. So ist das fast überall in Europa.
Überall? Im Prinzip ja, nur nicht in der Hauptstadt der schwäbischen Kehrwoche, in Stuttgart. Dort zelten im Schlossgarten seit Monaten mal mehr, mal weniger ... nein, keine Urlauber, sondern Gegner des Bahnhofsprojektes "Stuttgart 21". Und das ist der Grund, warum keine Behörde etwas dagegen unternimmt.
Vor der Landtagswahl forderten Landes- und Lokalpolitiker der CDU: "Weg mit den Zelten". Aber weder die CDU-geführte Stuttgarter Stadtverwaltung noch die zuständigen CDU-geführten Landesministerien wurden aktiv. Es sei eben, hieß es, im Schlossgarten wegen der Bahnhofsbaustelle "eine besondere Situation", eine Räumung daher "unverhältnismäßig". Jetzt fordern die bisher Untätigen von der neuen grün-roten Landesregierung, sie solle einschreiten.
Alles nur billige Taktik, oder darf tatsächlich in der Landeshauptstadt gegen Recht verstoßen werden, wenn damit der Protest gegen "Stuttgart 21" verbunden wird?
Überall? Im Prinzip ja, nur nicht in der Hauptstadt der schwäbischen Kehrwoche, in Stuttgart. Dort zelten im Schlossgarten seit Monaten mal mehr, mal weniger ... nein, keine Urlauber, sondern Gegner des Bahnhofsprojektes "Stuttgart 21". Und das ist der Grund, warum keine Behörde etwas dagegen unternimmt.
Vor der Landtagswahl forderten Landes- und Lokalpolitiker der CDU: "Weg mit den Zelten". Aber weder die CDU-geführte Stuttgarter Stadtverwaltung noch die zuständigen CDU-geführten Landesministerien wurden aktiv. Es sei eben, hieß es, im Schlossgarten wegen der Bahnhofsbaustelle "eine besondere Situation", eine Räumung daher "unverhältnismäßig". Jetzt fordern die bisher Untätigen von der neuen grün-roten Landesregierung, sie solle einschreiten.
Alles nur billige Taktik, oder darf tatsächlich in der Landeshauptstadt gegen Recht verstoßen werden, wenn damit der Protest gegen "Stuttgart 21" verbunden wird?
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Audio-Visuelle Medien
Stuttgart S; Schlossgarten
Stuttgart S; Stuttgart 21
Projekt: Stuttgart 21
Rechtswesen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:31 MEZ
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