Hermann, Herrn Ludolfs Sohn, und sein Sohn Ludolf bezeugen, daß sie die Hausstätte, auf der ihr Haus gestanden hat, dem Stadtschreiber Nikolaus mit Zustimmung von Bürgermeister und Rat der Stadt Marsberg überlassen haben, solange dieser in Marsberg wohnt. Der zur Hausstätte gehörige Hof bleibt davon ausgenommen. Der Aussteller kündigt sein Siegel an. Datum anno Domini MoCCCCoXIIo ipso die beati Andree apostoli

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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