Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet, dass er entsprechend des Testaments seines Hofmeisters Hermann Boos (Bosse) (+) dem Johann von Randeck zwei Verschreibungen, die auf dem Stift Trier stehen, über jeweils 600 Gulden Hauptgeld und 30 Gulden Gülte zugestellt haben. Dieser mag er sich laut des Testaments gebrauchen als Inhaber anstelle des Pfalzgrafen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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