Klage gegen die Verweigerung von Steuerzahlungen durch die Beklagten. Der Niederrheinisch-Westfälische Kreis hatte Landfriedenskontributionen zur Unterstützung des Grafen zur Lippe und des Bischofs von Münster gegen die Überfälle des Grafen von Rietberg und des Herzog Erich von Braunschweig ausgeschrieben, wovon auf Kornelimünster Anteile von 1926 Gulden und 592 Gulden zu je 15 Batzen fielen. Gemäß dem Reichsabschied von Augsburg von 1555 (fol. 27) stehe dem Kläger als Landesherrn ein Besteuerungsrecht sowohl über steuerpflichtige als auch über exemte Untertanen zu.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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