Peter Schmidt, wohnhaft zu Gochsen, wegen Ungehorsams und ungebührlicher Reden zu Neuenstadt gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freunde und Gönner unter der Bedingung freigelassen, seine Atzung zu bezahlen, schwört U. und verspricht eidlich, sich künftig wie ein Gemeinsmann gehorsam zu verhalten und sich vor frevelhaften Äußerungen zu hüten. Bürgen (um 200 fl): die ehrsamen Leonhard Schmid, Schultheiß, Hans Hofmann sesshaft zu Neuenstadt, Michel Heberlin, Schultheiß zu Brettach und Hans Haberer, sesshaft zu Gochsen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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