Bischof Otto von Konstanz erlaubt auf Bitte Graf Eberhards (V.) d. Ä. mit Rücksicht auf den im Schloß Urach wohnenden Graf Heinrich und die Seinigen, in der dortigen Kapelle zu St. Clemens das Sakrament der Eucharistie wie früher zu verwahren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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