Der Offizial der Lütticher Kurie ersucht den kölnischen Offizial, in obiger Angelegenheit wider die Ritter Godefrid von Heinsberg (Heyms-) und Edmund von Kudenkoven (s. Nr. 155) um seinen Rechtsbeistand mittels Beobachtung, Erneuerung und Verschärfung der Exkommunikation derselben auch in der Diözese Köln seitens seiner Untergebenen. Datum anno domini Millsimo C. C. C. nono sabbato post Remigii.