Wolframmus, Abt zu Werden, bekennt, daß er von Lambertus, einem
Ministerialen der Kirche zu Werden, drei Talente Zinses vom alten Dorfe in
Helmenstide, welche dieser beneficiario jure besessen, durch Tausch wieder
an sich gebracht, und daß er davon den dortigen Brüdern ein Talent unter der
Bedingung verliehen habe, daß dieses bis zu seinem Tode der custos ecclesiae
behalte zur Melioration des Kirchenschmucks. Hiernach sollen dasselbe die
Brüder genießen. Auch wolle er, daß an seinem Gedächtnistage der Parochianus
einen gleichen Theil davon, wie einer der Brüder erhalte. Wer diese
Institution verletze, solle verflucht sein. - Act. anno dominicae incarn.
1176 indict. IX. V Non. Mart. regnante Fritherico imperatore, aduocato vero
loci huius Adalberto palatino comite. - (Mit einem aufgedr. Siegel.) Zeugen:
Gerhardus dapifer; Arnoldus marscalcus; Instacius, Sibertus, Capellane des
Abtes; Vollandus Propst; Hartungus, Liudolfus, Everhardus, Werenbertus,
Ministerialen der Kirche zu Werden; Stephanus u. seine beiden Söhne
Godefridus und Stephanus, Liudgerus, Erenfridus, Thietmarus, Lambertus,
Heco, Arnoldus, Ministerialen des heil. Liudgerus.