Hans von Helmstatt zu Grombach, Sohn des Hans, verspricht, die Schlichtung um das Erbe +Wiprechts von Helmstatt durch Wiprecht und Konrad von Helmstatt anzuerkennen und nach dem Tod seines Vaters das Erbe +Wiprechts zu Bischofsheim mit den Brüdern Jakob und Heinrich von Helmstatt zu teilen. Seine Zustimmung wird als Transfix durch die Pressel an der Schlichtungsurkunde befestigt. Siegler: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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