Suchergebnisse
  • -18 von 3.492

Heinrich von Helmstatt, Domdekan zu Speyer und Propst zu Sinsheim, sowie Egenolf von Ratsamhausen und Johann und Philipp Jakob von Helmstatt einigen sich über den Umfang des Erbes Heinrichs von Helmstatt vonseiten dessen verstorbener Brüder Eberhard und Friedrich. Heinrich überlässt seinen Vettern alle trierischen und metzischen Lehen in Lothringen, vor allem ein Drittel an Schloss und Dorf Durcastel, ein Sechstel am Ofen- und Kelterbann im Dorf Castel, die Mühle unterhalb des Dorfes, ein Drittel am Hof zu "Burdirodt" [?], die Vogtei zu "Buwer" [?] und einen Teil am Küttinger Weiher, ferner die Lehen der Herren von Rixingen, von Nassau und von Bitsch. Von einer trierischen Pfandschaft über 50 fl haben Heinrichs Vettern dessen ungen. beiden Schwestern in einem Trierer Kloster ein Leibgeding zu zahlen. Das Leibgeding von 100 fl für Philippa von Rollingen ("Rylingen"), die Witwe von Heinrichs Bruder Friedrich, sowie deren Widdum-Haus in Wich fallen nach deren Tod ebenfalls an die Vettern. Stirbt Heinrich vor seinem Bruder Philipp, Deutschordenskomtur zu Donauwörth, übernehmen die Vettern die Zahlung von dessen Leibrente von 30 fl und fügen 20 fl hinzu; sie übernehmen auch weitere gen. Leibgedinge und Gültzahlungen an Knechte und Verwandte. Heinrich erhält dafür den Nießbrauch aller gen. Lehen- und Eigengüter im Kraichgau, in Landau und auf der Burg Meistersel, auf den seine Vettern Anspruch haben; er übernimmt die Leibgedingslast für die beiden ungen. helmstattischen Klosterfrauen zu Neuburg bei Heidelberg und eine Gültzahlung an Hans von Helmstatt zu Gruseneck. Heinrich kann bei Lebzeiten über Kapitalien beim Stift Speyer, Einkünfte aus Berwangen und das Haus in St. Nabor frei verfügen; bei seinem Tod geht der gesamte Besitz an die Vettern über. Philipp von Helmstatt, Komtur, gibt seine Zustimmung und verzichtet auf weitere Ansprüche. Siegler: Aussteller, Philipp von Helmstatt

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...