Johann Jakob Vetter, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Georg Riebel, Bürger zu Leutesheim, und seine Ehefrau Maria dem Daniel Kober, Kirchenschaffner und Gerichtsschreiber zu Bischofsheim, für die Heilige Margarete zu Leutesheim 1 Pfund 5 Schillinge jährlichen Zinses von 25 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.