Die Untersuchung gegen die unzüchtige Maria Margaretha Schuster aus Döttingen und ihre Mitschuldigen, den Johann Georg Schoch von hier und den Christian Friedrich Reiher von hier, wo dann die Weibsperson mit sechs Wochen Zuchthaus, die beiden Mitschuldigen aber unter Entbindung ihrer Privat-Satisfaktions-Verbindlichkeit und unter Auflage zum Unterhalt mit 40 Gulden für jeden respektive mit 4 und 6 Gulden bestraft worden sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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