Querulationis Auseinandersetzung um Beschlagnahme von Geld
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(1) 1970
Wismar L 90 (W L 3 n. 90)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 12. 1. Kläger L
(1748) 21.10.1748-01.03.1749
Kläger: (2) Kriegsrat von der Lühe auf Panzow (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: N N Böhmer, Fähnrich und Stallmeister zu Lübeck (Kl. in . Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 21.10. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 23.10. legt Kl. am 09.11. seinen Schriftsatz vor. Landrat von der Lühe hatte sich von der Schwiegermutter Böhmers, der Witwe des Hauptmanns von Horn, 1.000 Rtlr geliehen, eine Obligation ausgestellt und die Zinsen davon pünktlich jedes Jahr gezahlt. Kl. hat diese Schuld von seinem Vater geerbt und anerkannt, aber keine Zinsen bezahlt, da er den Betrag durch eine Weizenlieferung an Ernst Hinrich Hundt ablösen wollte. Böhmer hat vom Ratsgericht das Geld von der Lühes bei Hundt beschlagnahmen lassen, bis dieser ihn auszahlt. Lühe appelliert dagegen vor dem Tribunal, wird am 28.02.1749 aber abgewiesen.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1748 2. Tribunal 1748-1749
Prozessbeilagen: (7) Schreiben Böhmers an Rat zu Wismar vom 09.09.1748; Ratsurteile vom 10. und 24.09.1748; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellationen vom 19.09. und 04.10.1748; Schreiben von der Lühes an Wismarer Rat vom 20.09.1748
Beklagter: N N Böhmer, Fähnrich und Stallmeister zu Lübeck (Kl. in . Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 21.10. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 23.10. legt Kl. am 09.11. seinen Schriftsatz vor. Landrat von der Lühe hatte sich von der Schwiegermutter Böhmers, der Witwe des Hauptmanns von Horn, 1.000 Rtlr geliehen, eine Obligation ausgestellt und die Zinsen davon pünktlich jedes Jahr gezahlt. Kl. hat diese Schuld von seinem Vater geerbt und anerkannt, aber keine Zinsen bezahlt, da er den Betrag durch eine Weizenlieferung an Ernst Hinrich Hundt ablösen wollte. Böhmer hat vom Ratsgericht das Geld von der Lühes bei Hundt beschlagnahmen lassen, bis dieser ihn auszahlt. Lühe appelliert dagegen vor dem Tribunal, wird am 28.02.1749 aber abgewiesen.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1748 2. Tribunal 1748-1749
Prozessbeilagen: (7) Schreiben Böhmers an Rat zu Wismar vom 09.09.1748; Ratsurteile vom 10. und 24.09.1748; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellationen vom 19.09. und 04.10.1748; Schreiben von der Lühes an Wismarer Rat vom 20.09.1748
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:26 MEZ