Verordnung, dass wenn in letztwilligen Dispositionen und Testamenten künftig einige pia legata und Stiftungen vorkommen, solche künftig nicht mehr extractive, sondern das ganze Testament der Stiftungskommission eingepflücket und vor dorteriger Weisung keine Verlassenschaft extradiert werden solle

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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