Erlaubnis für den Metzger Johann Thomas Schelhorn von Coburg, sein beim Hahn gegen Cortendorf zu gelegenes Feld gegen Hut- und Zehentgeld zu umhegen; Zehentablösung des Ackers und der Wiese der verw. Verwalter Dorothea Elisabeth Tittel von Coburg; Zehentbefreiung des Feldes des Schulmeisters Ernst Friedrich Leuthäuser zu Grub a.F.; Gesuche um Zehentbefreiungen

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Coburg