Purgationssache Halver. Wulf Halver hat i.J. 1561 nach einem Streit den Berndt Schrage verwundet. Schrage ist nach einigen Tagen oder Wochen gestorben. Halver behauptet, Schrage sei nicht infolge der Verwundung, sondern einer Krankheit gestorben; er (Halver) habe in Notwehr gehandelt; er will seine Unschuld beweisen (sich purgieren); und hält sich außerhalb der Stadt auf.
Vollständigen Titel anzeigen
Purgationssache Halver. Wulf Halver hat i.J. 1561 nach einem Streit den Berndt Schrage verwundet. Schrage ist nach einigen Tagen oder Wochen gestorben. Halver behauptet, Schrage sei nicht infolge der Verwundung, sondern einer Krankheit gestorben; er (Halver) habe in Notwehr gehandelt; er will seine Unschuld beweisen (sich purgieren); und hält sich außerhalb der Stadt auf.
B-Acta jud, 98
B-Acta jud Acta Judicialia (Rechtsstreitigkeiten)
Acta Judicialia (Rechtsstreitigkeiten) >> 1501-1600
1565 - 1566
Enthält: Auf Antrag seines Vaters Peter Halver werden durch die Richteherren Bernhard von Hoseden und Wilbrand Plönies als Zeugen vernommen: 1. Bäcker Heinrich Swardtarndt, 40-50 Jahre alt; 2. Wundarzt Kaspar von Collen, 70 J. alt; 3. Berndt Meyer, 30 J. alt; 4. Anna Schrage gen. Kolberg, 50 J. alt; 5. Wundarzt Johan Ernst, 50 J. alt; 6. Aldermann Johan Menneman, 71 J. alt; 7. Wundarzt Klaus Schulte, 44 J. alt. Zu den Vernehmungen wurden geladen Johan Ascheberg und Johan Swarte als Bevollmächtigte des Rates (Ratsfiskus) und Johann Schrage, der Bruder des Berndt, als Vertreter der Familie. Der Rat erteilt darauf dem Halver freies Geleit; Halver hat aber wegen der Verwundung der Obrigkeit 'abdrach' zu tun; der Familie Schrage wurden alle Rechte vorbehalten. Erwähnt werden Herman Mennemann; Hans Kumbrinck; Konrad Fuele, Schwager des Schrage; Georg Burmeister; Hermann Schencking.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:27 MEZ