Bergamt Hannover (nach 1945) (Bestand)
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NLA HA, Nds. 541 Hannover
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.6 Wirtschaft, Verkehr >> 1.13.6.3 Untere Landesbehörden >> 1.13.6.3.1 Bergamt
1938-1984
Enthält: Aufsicht u.a. über Steinkohlen-Notbergbau, Schiefertonwerke Osterwald, Kalisalzbergwerke, Erdölgewinnung, u.a. Erdölwerke Wintershall AG
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Bergämter in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Bergamt" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g540 ).
Bereits zum 1. Juli 1867 wurde der Bezirk des Bergreviers Hannover festgelegt und aufgrund einer starken Zunahme der Dienstgeschäfte 1907 in die Bergreviere Hannover-Nord und Hannover-Süd aufgeteilt. Nach mehrfachen Veränderungen in ihren Aufsichtsbezirken wurden sie 1934 wieder zum Bergrevier Hannover zusammengelegt. 1941 erfolgte eine Erweiterung der Zuständigkeit auf Bremen. Auch kamen mit Errichtung der Reichsbergverwaltung 1943 die Regierungsbezirke Aurich und Osnabrück sowie die Länder Schaumburg-Lippe und Oldenburg hinzu.
Im Bergamtsbezirk Hannover befanden sich nutzbare Lagerstätten von Kalisalzen, Steinsalz, Eisenerz, Erdöl und -gas, Asphalt und Raseneisenerz. Der älteste und wichtigste Bergbauzweig galt jedoch dem Abbau von Steinkohle.
Geschichte des Bestandsbildners: Auf Weisung der North German Coal Control wurde 1946 zwischen den Oberbergämtern Clausthal-Zellerfeld und Dortmund vereinbart, dass die bergpolizeiliche Aufsicht über die Steinkohlebergwerke Ibbenbüren, Mieke, Minden und Obernkirchen-Barsinghausen dem Oberbergamt Dortmund unterstellt werden. In allen diese Bergwerke betreffenden Angelegenheiten unterstand auch das Bergamt Hannover dem Oberbergamt Dortmund. Die Übertragung der Aufgaben der Bergbehörden in den Landkreisen Tecklenburg (Regierungsbezirk Münster) und in den Kreisen Minden, Halle i.W. sowie im Stadt- und Landkreis Herford (Regierungsbezirk Detmold) auf das Oberbergamt Dortmund und das Bergamt Hamm (nach Artikel III der Verordnung Nr. 46 der Militärregierung des Britischen Kontrollgebietes betr. Auflösung der ehemaligen Provinzen des Landes Preußen vom 23. April 1946) führte zu einem Ausscheiden der Steinkohlebergwerke Ibbenbüren und Mieke sowie der Eisenerzbergwerke Porta, Wohlverwahrt und Nammen aus der Aufsicht des Oberbergamts Clausthal-Zellerfeld bzw. des Bergamts Hannover. Letzteren wurden zeitgleich die Steinkohlenbergwerke Obernkirchen und Barsinghausen unterstellt.
Geschichte des Bestandsbildners: Das Bergamt Hannover wurde 1950 in zwei selbstständige Abteilungen aufgegliedert. Die eine umfasste den Regierungsbezirk Hannover, das Land Bremen und die braunschweigische Exklave Thedinghausen. Die andere – zunächst unter der Bezeichnung Bergamt Hannover „(E)“ – war zuständig für die Regierungsbezirke Aurich, Osnabrück und den Verwaltungsbezirk Oldenburg und wurde zum 1. April 1951 zum Bergamt Meppen mit Sitz in Meppen. Dadurch schieden der Großteil der Erdölbetriebe, zwei Eisenerzbergwerke und einige Steinkohlen-Kleinzechen im Osnabrücker Raum aus der Aufsicht des Bergamts Hannover aus.
1981 gelangte der Bergbau des Landes Berlin in die Zuständigkeit des Oberbergamts und – als untere Bergbehörde – des Bergamts Hannover.
Das Bergamt Hannover wurde zum 1. Januar 1996 aufgelöst und seine Aufgaben auf die Bergämter Meppen, Goslar und Celle verteilt.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 27. Juli 2015
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Bergämter in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Bergamt" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g540 ).
Bereits zum 1. Juli 1867 wurde der Bezirk des Bergreviers Hannover festgelegt und aufgrund einer starken Zunahme der Dienstgeschäfte 1907 in die Bergreviere Hannover-Nord und Hannover-Süd aufgeteilt. Nach mehrfachen Veränderungen in ihren Aufsichtsbezirken wurden sie 1934 wieder zum Bergrevier Hannover zusammengelegt. 1941 erfolgte eine Erweiterung der Zuständigkeit auf Bremen. Auch kamen mit Errichtung der Reichsbergverwaltung 1943 die Regierungsbezirke Aurich und Osnabrück sowie die Länder Schaumburg-Lippe und Oldenburg hinzu.
Im Bergamtsbezirk Hannover befanden sich nutzbare Lagerstätten von Kalisalzen, Steinsalz, Eisenerz, Erdöl und -gas, Asphalt und Raseneisenerz. Der älteste und wichtigste Bergbauzweig galt jedoch dem Abbau von Steinkohle.
Geschichte des Bestandsbildners: Auf Weisung der North German Coal Control wurde 1946 zwischen den Oberbergämtern Clausthal-Zellerfeld und Dortmund vereinbart, dass die bergpolizeiliche Aufsicht über die Steinkohlebergwerke Ibbenbüren, Mieke, Minden und Obernkirchen-Barsinghausen dem Oberbergamt Dortmund unterstellt werden. In allen diese Bergwerke betreffenden Angelegenheiten unterstand auch das Bergamt Hannover dem Oberbergamt Dortmund. Die Übertragung der Aufgaben der Bergbehörden in den Landkreisen Tecklenburg (Regierungsbezirk Münster) und in den Kreisen Minden, Halle i.W. sowie im Stadt- und Landkreis Herford (Regierungsbezirk Detmold) auf das Oberbergamt Dortmund und das Bergamt Hamm (nach Artikel III der Verordnung Nr. 46 der Militärregierung des Britischen Kontrollgebietes betr. Auflösung der ehemaligen Provinzen des Landes Preußen vom 23. April 1946) führte zu einem Ausscheiden der Steinkohlebergwerke Ibbenbüren und Mieke sowie der Eisenerzbergwerke Porta, Wohlverwahrt und Nammen aus der Aufsicht des Oberbergamts Clausthal-Zellerfeld bzw. des Bergamts Hannover. Letzteren wurden zeitgleich die Steinkohlenbergwerke Obernkirchen und Barsinghausen unterstellt.
Geschichte des Bestandsbildners: Das Bergamt Hannover wurde 1950 in zwei selbstständige Abteilungen aufgegliedert. Die eine umfasste den Regierungsbezirk Hannover, das Land Bremen und die braunschweigische Exklave Thedinghausen. Die andere – zunächst unter der Bezeichnung Bergamt Hannover „(E)“ – war zuständig für die Regierungsbezirke Aurich, Osnabrück und den Verwaltungsbezirk Oldenburg und wurde zum 1. April 1951 zum Bergamt Meppen mit Sitz in Meppen. Dadurch schieden der Großteil der Erdölbetriebe, zwei Eisenerzbergwerke und einige Steinkohlen-Kleinzechen im Osnabrücker Raum aus der Aufsicht des Bergamts Hannover aus.
1981 gelangte der Bergbau des Landes Berlin in die Zuständigkeit des Oberbergamts und – als untere Bergbehörde – des Bergamts Hannover.
Das Bergamt Hannover wurde zum 1. Januar 1996 aufgelöst und seine Aufgaben auf die Bergämter Meppen, Goslar und Celle verteilt.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 27. Juli 2015
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
14,2
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 12:45 PM CEST
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