Lambert van Boenen bekennt, von Margarete von der Mark (-e), Pröpstin zu Essen (-de), die Distelhoyve im Dorf Pelkum (Pelkem), gehörig in den Hof Eving (Evenyke), gegen Entrichtung der gewöhnlichen Abgaben auf Lebenszeit empfangen zu haben. Die Hove darf ohne Willen und Wissen der Pröpstin nicht verkauft, versetzt, versplittert oder vertauscht werden. Im Sterbefall ist eine Mark Hammer Pfennige zu zahlen. Rechtsansprüche der Erben sind ausgeschlossen. - Zeugen: Lubbert van dem Northoeve, Evert Scroder tho Hamme, Johan Pasie [?], Amtmann der Pröpstin, und Gelies Stenguen. - Es siegelt der Aussteller. ... in vigilia S. Andree apostoli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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