Burganlage Putlitz ( 14 km NW von Pritzwalk )
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N20-1528
o. Sign.
N 20 Guts- und Herrenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern
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Mai 2016
Enthält u.a.: Es steht noch der Bergfried, außerdem sind noch Reste von Burgmauern und ein alter Gewölbekeller vorhanden. Der Bergfried ist zu besteigen. Um das erhöhte Gelände verläuft an der linken Seite die Stepenitz. Die Burganlage entstammt dem 14.Jhd. Sie war der alten Adelsdynastie derer von Gans zu Putlitz zugehörig. 1179 Baron Johannes Gans 1190 Gebhard u. Johann Gans sind am Hofe des Markgrafen Otto II. 1373 Die Edlen Gänse zu Putlitz sind Landmarschälle der brandbg.Markgrafen 1489 - 1657 entstehen zwei Familienlinien ( rot, schwarz ) 1657 starb die schwarze Linie aus; ab 1861 teilen sich vier Linien: Putlitz, Retzin, Wolfshagen, Pankow Besitz umfaßte neun Rittergüter. Bild 002: Bergfried mit Feldsteinfundamentsockel bekrönt mit einem Wimperg und einer gemauerten Kegelhaube
Dr. Helmut Stiehler
Akten
Veröffentlichungs- und Nutzungsrecht: Die Veröffentlichungs- und Nutzungsrechte wurden dem Kreisarchiv übertragen.
Format: Bild 001
Fototyp: Abzug; fbg.
Fotograf: Dr. Helmut Stiehler
Format: Bild 001
Fototyp: Abzug; fbg.
Fotograf: Dr. Helmut Stiehler
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ