Die Erben des verstorbenen verstorbenen Diederich von Wylich [Wielack], klevischer Erhbofmeister, bestimmen in Ausführung des zwischen dem Verstorbenen und dessen dritter Ehefau Raes Tengnagell am 22.11.1555 aufgerichteten Vertrages und eines zwischen den Kindern des Diederich aus erster und zweiter Ehe am 31.8.1537 aufgerichteten Vertrages die Teilung des Erbes des Verstorbenen und der noch lebenden 3. Ehefrau nach deren Tod. Unterschriften: Adolff von Wylich, Vincent von Wylich,Philipp von Wylich und Derick von Wylich,

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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