Aufbringung eines Darlehens für den König von 300 000 Talern gegen Verschreibung der Mahlziese von Friedrichswerder, Dorotheenstadt (oder Neustadt) und Friedrichstadt bzw. der statt der Mahlziese 1766 eingeführten Tonnensteuer, zuzüglich der gegen Verpfändung der Brauziese vorgeschossenen 100 000 Ta

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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