Aufbringung eines Darlehens für den König von 300 000 Talern gegen Verschreibung der Mahlziese von Friedrichswerder, Dorotheenstadt (oder Neustadt) und Friedrichstadt bzw. der statt der Mahlziese 1766 eingeführten Tonnensteuer, zuzüglich der gegen Verpfändung der Brauziese vorgeschossenen 100 000 Ta
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23A C.2777 (220497)
23A (1686736) Rep. 23A Kurmärkische Stände - Akten
Rep. 23A Kurmärkische Stände - Akten >> Rep. 23A Kurmärkische Stände >> Schoss- und Kredit-Sachen >> Kredit-Sachen >> Darlehen und Adiuta extraordinaria zu öffentlichen Zwecken
1750-1799
Enthält u. a.: Berechnungen über Einnahme und Abführung der Mahlziesegelder in einzelnen Jahren. - Berichte über Abnahme und Revision der Rechnungen. - Rezeß über die Verschreibung der Tonnensteuer für die 1743 gewährten Darlehen von 300 000 und 100 000 Talern vom 18. Juli 1766.
Akte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.04.2026, 13:34 MESZ
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