Sitzungen des "Düsseldorfer Kreises": Bd. 11
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BArch B 347/309
BArch B 347 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz >> B 347 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit >> Allgemeine Angelegenheiten des Datenschutzes >> Zusammenarbeit, Sitzungen, Arbeitskreise >> Organsisation der obersten Aufsichtsbehörden zur Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich.- "Düsseldorfer Kreis" >> Sitzungen des "Düsseldorfer Kreises"
1988-1989
Enthält:
Sitzung der für den Datenschutz zuständigen Länderreferenten ("Düsseldorfer Kreis") am 10. und 11. März 1988 mit den Tagesordnungspunkten (TOP):
2. Automatisierung des Zahlungsverkehrs in der Kreditwirtschaft;
3. Geburtsdatum als Bestandteil der Kontonummer;
4. SCHUFA;
5. Aufsichtsbehörden - Informationsrechte in Bezug auf Datenquellen bei Handelsauskunfteien;
6. Datenschutz in der Versicherungswirtschaft.
Sitzung am 11. und 12. Okt. 1988 mit den TOP:
2. SCHUFA-Kreditinformationssystem;
3. Empfänger einer regelmäßigen Datenübermittlung i. S. § 34 Abs. 2 Satz 2 bzw. § 39 Abs. 2 Nr. 8 BDSG;
4. Datenschutz bei Handelsauskunfteien;
5. Nutzung von Inkassodaten für Auskunfteizwecke;
6. Nutzung gespeicherter Daten für Werbezwecke Dritter;
7. Nutzung von Schuldnerverzeichnissen durch die Immobilienschutzgesellschaft der Vermieter-GmbH (ISV);
8. Informationsdienste der Bertelsmann-Gruppe;
9. Anwendung des BDSG bei Rechtsanwälten;
10. Errichtung einer Frauenärzte/ärztinnen-Datei;
11. Datenschutz in der Versicherungswirtschaft: Sachstand;
12. Datenschutzrechtliche Bewertung von wissenschaftlichen Datenbanken.
Sitzung der für den Datenschutz zuständigen Länderreferenten ("Düsseldorfer Kreis") am 10. und 11. März 1988 mit den Tagesordnungspunkten (TOP):
2. Automatisierung des Zahlungsverkehrs in der Kreditwirtschaft;
3. Geburtsdatum als Bestandteil der Kontonummer;
4. SCHUFA;
5. Aufsichtsbehörden - Informationsrechte in Bezug auf Datenquellen bei Handelsauskunfteien;
6. Datenschutz in der Versicherungswirtschaft.
Sitzung am 11. und 12. Okt. 1988 mit den TOP:
2. SCHUFA-Kreditinformationssystem;
3. Empfänger einer regelmäßigen Datenübermittlung i. S. § 34 Abs. 2 Satz 2 bzw. § 39 Abs. 2 Nr. 8 BDSG;
4. Datenschutz bei Handelsauskunfteien;
5. Nutzung von Inkassodaten für Auskunfteizwecke;
6. Nutzung gespeicherter Daten für Werbezwecke Dritter;
7. Nutzung von Schuldnerverzeichnissen durch die Immobilienschutzgesellschaft der Vermieter-GmbH (ISV);
8. Informationsdienste der Bertelsmann-Gruppe;
9. Anwendung des BDSG bei Rechtsanwälten;
10. Errichtung einer Frauenärzte/ärztinnen-Datei;
11. Datenschutz in der Versicherungswirtschaft: Sachstand;
12. Datenschutzrechtliche Bewertung von wissenschaftlichen Datenbanken.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), 1978-
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 11:42 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bundesarchiv (Archivtektonik)
- Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) (Tektonik)
- Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) (Tektonik)
- Inneres (Tektonik)
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (Bestand)
- B 347 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Gliederung)
- Allgemeine Angelegenheiten des Datenschutzes (Gliederung)
- Zusammenarbeit, Sitzungen, Arbeitskreise (Gliederung)
- Organsisation der obersten Aufsichtsbehörden zur Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich.- "Düsseldorfer Kreis" (Serie)
- Sitzungen des "Düsseldorfer Kreises" (Serie)