Verträge zwischen Österreich und den Truchsessen (Abschriften): 1) Kaiser Friedrich III. gestattet, daß Ritter Heinrich von Horingen die ihm von den Herzögen Leopold und Friedrich für 6 400 fl verpfändeten Herrschaften Winterstetten und Werenwag an Truchseß Georg auf Lebenszeit weiterverpfändet, 1442 2) Die Herzöge Albrecht und Sigmund von Österreich teilen ihr Herrschaftsgebiet; ersterer erhält Elsaß, Sundgau, Breisgau, den Schwarzwald und die Herrschaft Hohenberg, 1450 3) Erzherzog Sigmund versichert dem Truchseß Georg und seinem Sohn die Pfandherrschaft Winterstetten auf Lebenszeit, 1451 4) Kaiser Friedrich III. macht den Truchsessen ihre von Herzog Friedrich pfandsweise erhaltenen 5 Donaustädte und die Herrschaften Bussen, Winterstetten und Ellwangen zu mannserblichen Inhabungen, 1469 5) Vertrag zu Memmingen zwischen König Ferdinand und den Truchsessen zur Beilegung des alten Streits um die Donaustädte und die anderen Mannsinhabungen, 1526 6) Deklaration dazu, 1532
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Verträge zwischen Österreich und den Truchsessen (Abschriften): 1) Kaiser Friedrich III. gestattet, daß Ritter Heinrich von Horingen die ihm von den Herzögen Leopold und Friedrich für 6 400 fl verpfändeten Herrschaften Winterstetten und Werenwag an Truchseß Georg auf Lebenszeit weiterverpfändet, 1442 2) Die Herzöge Albrecht und Sigmund von Österreich teilen ihr Herrschaftsgebiet; ersterer erhält Elsaß, Sundgau, Breisgau, den Schwarzwald und die Herrschaft Hohenberg, 1450 3) Erzherzog Sigmund versichert dem Truchseß Georg und seinem Sohn die Pfandherrschaft Winterstetten auf Lebenszeit, 1451 4) Kaiser Friedrich III. macht den Truchsessen ihre von Herzog Friedrich pfandsweise erhaltenen 5 Donaustädte und die Herrschaften Bussen, Winterstetten und Ellwangen zu mannserblichen Inhabungen, 1469 5) Vertrag zu Memmingen zwischen König Ferdinand und den Truchsessen zur Beilegung des alten Streits um die Donaustädte und die anderen Mannsinhabungen, 1526 6) Deklaration dazu, 1532
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 3 Nr. 175
Rep. II Pk. 29
K. II, F. 19 Nr. 57
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 3 Friedberg-Scheer: Akten
Friedberg-Scheer: Akten >> 2. Politisch-rechtliche Stellung - Verhältnis nach außen >> 2.4. Vorderösterreich, Landvogtei und Inhabungen >> 2.4.3. Verhältnis zu Vorderösterreich - Pfandschaften und Mannsinhabungen insgemein und allgemein
1442-1532
Friedberg-Scheer
6 Schr.
Archivale
Haug, Franz Sebastian, Marschall; Gft Hohenberg
Horingen, Ritter von; Heinrich
Österreich, Hge u. Ehge von
Breisgau
Burgund [F]
Bussen: Offingen, Uttenweiler BC; Herrschaft
Ellwangen, Rot an der Rot BC; Mannsinhabung
Elsass [F]
Hohenberg, abgeg. bei Schörzingen, Schömberg BL; Grafschaft
Memmingen MM; Vertrag zu
Werenwag: Hausen im Tal, Beuron SIG; Herrschaft
Winterstetten, Leutkirch im Allgäu RV; Mannsinhabung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:41 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)
- Deposita (ohne FAS - Dep. 39) (Tektonik)
- Fürstlich Thurn und Taxissches Archiv Obermarchtal (Tektonik)
- Friedberg-Scheer (Tektonik)
- Friedberg-Scheer: Akten (Bestand)
- 2. Politisch-rechtliche Stellung - Verhältnis nach außen (Gliederung)
- 2.4. Vorderösterreich, Landvogtei und Inhabungen (Gliederung)
- 2.4.3. Verhältnis zu Vorderösterreich - Pfandschaften und Mannsinhabungen insgemein und allgemein (Gliederung)