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Gottfried von Eppstein stimmt zu, dass das Liebfrauenstift zu Mainz den zu der Kirche bzw. dem Elisabethaltar in Breckenheim gehörigen Hof nebst Gütern zu Breckenheim für einen dem Kaplan des Altars zu entrichtenden Zins von 24 Maltern Korn unter den üblichen Formalitäten an den Schultheiß Konrad vererbpachten darf.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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