Verlegung der Geschäftslokale des Amtes Mühlenhof von dem Haus Mühlendamm 1 (dessen Räumlichkeiten an das Polizeipräsidium übergehen) nach dem Haus Grünstraße 3 (ab 30. Jan. 1865), wo das Polizeipräsidium Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt hat. - Unzulänglichkeit dieser Räume

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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