Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken versetzt mit Zustimmung der Vormünder seines Enkels Ludwig, Eberhard von Merenberg genannt Rübsam (Rubesamen) und Eberhard Stummel, an den Ritter Philipp von Bicken seinen Teil von Schloß, Burg und Tal Sonnenberg, das Dorf Kloppenheim, seine Rechte zu Dotzheim, Schierstein, Biebrich, seinen Hof und Zehnten zu Wiesbaden und den Anteil an der dortigen Bede, für 4150 Gulden, mit denen er 1/6 seiner Herrschaft Kirchheim (Kyrcheym) von Kurpfalz zurückgelöst hat; dazu tritt er an Philipp von Bicken den Zehnten zu Bierstadt ab, auf den er dem Domkapitel von Mainz 1350 Gulden geliehen hat. Siegler: Aussteller. Mitsiegler: Beide Vormünder des Junggrafen Ludwig sowie die beiden Vertragshelfer Hans von Dörnberg (Doringenberg), Hofmeister und Statthalter des Landgrafen von Hessen, und Marquard von Hattstein.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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