Graf Ferdinand Friedrich von Fürstenberg [Ruine bei Hüfingen/Schwarzwald-Baar-Kreis] befiehlt Schultheiß und Gemeinde in Ringingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis], diejenigen lehenbaren Holzmarken, die von Ringinger Einwohnern widerrechtlich als Eigentum beansprucht wurden, unverzüglich den damit Belehnten zurückzuerstatten. Es handelt sich dabei um 0,75 Jauchert des Konrad Diepold, 3 Jauchert des Johann Blesing, 1 Jauchert des Jakob Müntz, 1 Jauchert des Michael Hennenbrett, 0,5 Jauchert des Jakob Kammer und 0,5 Jauchert des Jakob Erben.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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