Prozess des Hauses Urach gegen das Haus Württemberg zur Klärung der Frage, ob die Mitglieder des Hauses Urach Mitglieder des württembergischen Königshauses sind, VII: Revisionsverfahren vor dem Reichsgericht in Leipzig
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 10 Bü 95
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 10 Vermögensverwaltung der Familie der Herzöge von Urach (mit Unterlagen zu den Palais Urach in Stuttgart und zur Villa Leuchtenberg in Lindau)
Vermögensverwaltung der Familie der Herzöge von Urach (mit Unterlagen zu den Palais Urach in Stuttgart und zur Villa Leuchtenberg in Lindau) >> 10. Prozess des Hauses Urach gegen das Haus Württemberg zur Klärung der Frage, ob die Mitglieder des Hauses Urach Mitglieder des Hauses Württemberg sind
1931-1932
Enthält:
- Revisionsbegründung in Sachen Haus Urach gegen Haus Württemberg, eingereicht von Rechtsanwalt Seuffert beim Reichsgericht in Leipzig, Typoskript, 10. August 1931, 11 S.
- "Rechtsgutachterliche Äußerung zum Berufungsurteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart vom 27. Februar 1931 in Sachen Karl Gero Herzog von Urach Graf von Württemberg gegen das vormalige landesherrliche Haus von Württemberg, erstattet von Dr. jur. Konrad Beyerle, ordtl. Prof. d. Rechte a. d. Universität München", Typoskript (beglaubigte Abschrift), 20 S.
- Begründung des Reichsgerichts zur Zurückweisung des Revisionsverfahrens, verkündet am 16. Juni 1932, Typoskript (Abschriften), 2 Exemplare, 13 S.
- Schreiben des Rechtsanwalts Seuffert an Rechtsanwalt Schelling zur Zurückweisung der Revision durch das Reichsgericht in Leipzig
- Revisionsbegründung in Sachen Haus Urach gegen Haus Württemberg, eingereicht von Rechtsanwalt Seuffert beim Reichsgericht in Leipzig, Typoskript, 10. August 1931, 11 S.
- "Rechtsgutachterliche Äußerung zum Berufungsurteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart vom 27. Februar 1931 in Sachen Karl Gero Herzog von Urach Graf von Württemberg gegen das vormalige landesherrliche Haus von Württemberg, erstattet von Dr. jur. Konrad Beyerle, ordtl. Prof. d. Rechte a. d. Universität München", Typoskript (beglaubigte Abschrift), 20 S.
- Begründung des Reichsgerichts zur Zurückweisung des Revisionsverfahrens, verkündet am 16. Juni 1932, Typoskript (Abschriften), 2 Exemplare, 13 S.
- Schreiben des Rechtsanwalts Seuffert an Rechtsanwalt Schelling zur Zurückweisung der Revision durch das Reichsgericht in Leipzig
5 Schr.
Archivale
Schelling, Rechtsanwalt in Stuttgart
Seuffert; Rechtsanwalt beim Reichsgericht in Leipzig
Urach, Haus
Urach, Haus; Standesverhältnisse
Württemberg, Haus, Gräfliche Linie; Standesverhältnisse
Württemberg, Haus; Gräfliche Linie
Württemberg, Königshaus
Württemberg, Königshaus, siehe auch Württemberg, Haus
Deutschland [D]; Reichsgericht
Leipzig L; Reichsgericht
Stuttgart S; Oberlandesgericht
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
09.01.2026, 11:15 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Archiv der Herzöge von Urach (Tektonik)
- Vermögensverwaltung der Familie der Herzöge von Urach (mit Unterlagen zu den Palais Urach in Stuttgart und zur Villa Leuchtenberg in Lindau) (Bestand)
- 10. Prozess des Hauses Urach gegen das Haus Württemberg zur Klärung der Frage, ob die Mitglieder des Hauses Urach Mitglieder des Hauses Württemberg sind (Gliederung)