Burckart, Buppelin und Heinrich von Ellerbach (Elrbach), Gebrüder, Ritter, versprechen Buppelin von Ellerbach dem Älteren, Ritter, und Ytal von Wernau (Werdnowe), ihren Vettern, die sich beim Verkauf einer Pfandschaft über 200 Mark Silber und drei Fuder Weingült, die ihnen aus dem Hof Kohlberg (Kolberg) zustand, an Johann, den Abt und den Konvent zu Zwiefalten als Geweren verpflichtet haben, alle aus dieser Verpflichtung erwachsenden Schäden zu ersetzen.