Wilhelm van Renen, Propst zu Emmerich, überträgt dem Kapitel das von dem Sweder up tem Haedt angekaufte Gut zu Lobith im Gericht Elten, bestehend in verschiedenen hier spezifizierten Ländereien. Saterstag nach Visit.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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