Filmann (Fyl-) von Alsenz (Alsencz) schwört Johann Grafen zu Sp. dem Jungen, niemals zu entweichen oder abtrünnig zu werden, sondern hinter dem zu bleiben, der die Herrschaft Starkenburg (-berg) innehat, dessen Schaden zu warnen Tag und Nacht, und niemanden vorzuziehen. Hält er das nicht, ist er meineidig, treulos, ehrlos und ein überführter Bösewicht; der Graf und seine Amtleute können an seinen Leib und sein Gut greifen; keine Freiheit und kein Gericht soll ihn davor schützen. Er bittet Eberhard Pfarrer zu Zweikirche (Zwinkirchin) und Heinrich (Hencz) Crobe [von Offenbach], Amtmann zu Grumbach (Gron-), um Besiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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