1330 Oktober 1. Der Rat der Altstadt Lemgo beurkundet: Der Mitbürger Johann von der Lippe, der Padtinenmecker, habe sich und alle zukünftigen Bewohner seines Hauses neben Wickecrovers Haus verpflichtet, den Wasserlauf zwischen seinem und Johann des Bartscherers Haus unverändert zu lassen, damit Hermann Schodecrome und seine Erben das Wasser aus ihrem Hof und Erbe tragen können.