Heiratsverschreibung zwischen Philipp v. Viermundt zu der Bladenhorst [Sohn des + Johann v. Viermunde und der Anna die Bever, seiner Frau] und der Johanna von Oer [Tochter des Bernhard von Oer zu Kakesbeck und Goesten v. Munster, seiner Frau]. Philipp bringt in die Ehe das Haus zu der Bladenhorst samt zubehörigen Gerechtsamen. Johanna bringt ihrem Manne als Brautschatz zu 2750 Thaler, die ihr Bruder Lampert v. Oer zu Kakesbeck auszuzahlen hat. Bestimmungen dazu. Ebenfalls soll Johanna "ihren halben angefallenen Theill Ihres mütterlichen Erbguides zur Kolvenburgh nebst Zubehör", welches durch das Ableben des Baltaser v. Münster und später erfolgten fürstl. Recess auf die 2 Schwestern Johanna und Catharina v. Oer [z. Z. unverheiratet] gefallen ist, mit in die Ehe bringen. Hat der Bruder Johanna die 1. Rate [750 Thaler] erlegt und für den Rest genügend Sicherheit geboten, so erfolgt von Seiten Philipps und Johannas der Verzicht auf ihr Erbteil. Als Morgengabe erhält Johanna von ihrem Bräutigam den Hof und Gut Havickhoff, gelegen im Vest Limburg, nebst Gerechtsamen. Als Leibzucht erhält sie die "Wohnung u. Behausung, binnen Schwertte belegen", nebst Gerechtsamen, u. aus den Limburgischen Gütern jährlich 250 Thaler; 25 Malter Roggen; 30 Malter Gerste; 20 Malter Hafer; Unnaisches Maß; 4 Mastschweine resp. 8 "schweine zeit der mast"; 20 Gänse; 40 Hühner u. nötigen "brandt". Will Johanna die Wohnung in Schwerte nicht beziehen, so erhält sie 25 Thaler jährlicher Entschädigung. Folgen nun die üblichen Bestimmungen bezüglich der vorhergesehenen Familienfälle [z. B. was geschehen soll, wenn der Mann zuerst resp. die Frau zuerst stirbt u.a.m.]. Philipp. v. Viermundt, der Bräutigam, erklärt auf die Anfrage der Verwandten der Braut, dass er mit seinem Bruder Arnold v. Viermundt sich verglichen [bezüglich ihrer Erbschaft] und dass seine Schwester mit ihrem Manne Dietr. von der Borch erblich verzichtet habe [d.i. auf Anteil an Viermundlichen Gütern]. Zeugen: a) auf Seiten des Bräutigams: Arendt v. Viermunde; Bernhardt die Bever, Domherr zu "Oetmerssen", "teutsches ordens"; Dietr. von der Borch; Gerlach die Bever; Philipp von Horde, "dero Jungen zu Boeck Thumbherrn zu Paderborn"; Georg v. Romberg zu Massen, fürstl. Stallmeister; b) auf Seiten der Braut: Heinr. v. Oer, Domherr zu Münster; Lambert v. Oer zu Kakesbeck, dessen Bruder; Bernhard Morrien, Dompropst zu Münster; Jasper Schmising zum Harkotten; Frederich Berendt v. Horde zu Stormede; Franz v. Bodelschwingh zur Sandtfordt; Hermann v. Westerholt zur Koppel und Rotger v. Diepenbroich zu Bullern. Geschehen zu Ludinckhausen. Unterschrift der Brautleute und der Zeugen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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